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Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

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Summary
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For profit
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) unterstützt Sie bei Film-, Fernseh-, Video- und weitere audiovisuelle Medienproduktionen kulturellen Inhalts in allen Phasen der Entstehung und der Verwertung.

Die Förderung erhalten Sie für die Bereiche

  • Stoffentwicklung,
  • Projektentwicklung,
  • Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb,
  • Abspiel und Präsentation sowie
  • Aus- und Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise

  • bis zu 50 Prozent,
  • bei grenzübergreifenden Produktionen, die durch mehr als einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union finanziert werden, bis zu 60 Prozent

der Gesamtherstellungskosten.

Ausnahmen bestehen für sogenannte schwierige audiovisuelle Werke.

Einen Zuschuss können Sie erhalten

  • für die Produktion von Kurzfilmen,
  • zur Markterschließung beziehungsweise -erweiterung für den Vertrieb von Kinder- und Jugendfilmen, Kurz-, Dokumentar- und Experimentalfilmen,
  • für das Abspielen und die Präsentation von deutschen und europäischen Filmen, insbesondere von Projekten, die mit Mitteln der MDM gefördert wurden,
  • für die Festivalpräsentation von Filmen, die bereits mit Mitteln der MDM gefördert wurden,
  • für medienspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie
  • für Drehbuchfortbildungen für Nachwuchsautoren.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal

  • EUR 30.000 für Stoffentwicklung,
  • EUR 100.000 für Projektentwicklung,
  • EUR 150.000 für die Entwicklung mehrerer Projekte im Paket und
  • EUR 250.000 für die Produktion programmfüllender Nachwuchsfilme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:

  • Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure sowie Entwicklerinnen und Entwickler,
  • Verleih- und Vertriebsunternehmen,
  • Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie
  • Veranstalter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine hohe Professionalität und besondere medienspezifische Erfahrungen verfügen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes nachweisen.
  • Ihr Projekt muss einen kulturellen und wirtschaftlichen Effekt in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen erwarten lassen.
  • Sie verwenden die Kosten des Projekts mindestens in Höhe der bewilligten Mittel film-, fernseh- und medienspezifisch in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen.
  • Sie müssen Maßnahmen der medienberuflichen Aus- und Weiterbildung in angemessenem Umfang gewährleisten.
  • Die Premiere Ihres Projekts soll in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattfinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die

  • gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen,
  • die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, oder
  • deren Inhalt pornografisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend ist.
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04 November 2023