Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken. Das können europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen oder Publikationen sein.
Sie erhalten die Förderung für Projekte
- die Kinder und Jugendliche einbeziehen,
- im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und
- der europapolitischen Bildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt nomalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000 je Vorhaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie andere nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Ihr Vorhaben muss einen europapolitischen Bezug haben, es muss dazu geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.
- Sie müssen normalerweise mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.