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Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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Summary
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R&D and Higher Education
Baden-Württemberg
Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen, Akademien und Forschungseinrichtungen des Landes sowie von Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) erhalten haben.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen.

Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie im Erfolgsfall zusätzlich eine Strategiepauschale zur begleitenden Betreuung des Gründungsvorhabens bekommen beziehungsweise zur grundsätzlichen Stärkung der gründungsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen in der Vorgründungs- beziehungsweise Ideation-Phase einsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • eine halbe Vergütung bis höchstens Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3 für die Beschäftigung von Existenzgründenden als wissenschaftliche Mitarbeitende für die Dauer von längstens 12 Monaten,
  • bis zu EUR 20.000 für Sach-/Investitionsausgaben,
  • bis zu EUR 5.000 für Coaching-Maßnahmen.

Gründerinnen und Gründern mit unterhaltspflichtigen Kindern werden nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von EUR 200,00 pro Monat und pro Kind erstattet.

Die Höhe der Strategiepauschale beträgt bis zu EUR 5.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag zu bestimmten Stichtagen als Scan in einer ungeschützten druckbaren PDF-Datei per E-Mail an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und an den zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Akademien und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die zur Innovationsallianz Baden-Württemberg, zur Fraunhofer-Gesellschaft, zur Helmholtz-Gemeinschaft, zur Leibniz-Gemeinschaft oder zur Max-Planck-Gesellschaft gehören.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Pro Gründungsvorhaben können maximal 3 Existenzgründerinnen oder -gründer gefördert werden.
  • Ein dreiköpfiges Gründerteam kann mindestens aus 2 Gründerinnen und Gründern mit Hochschulabschluss und höchstens einer qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiterin und einem qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung bestehen. Bei Gründungsteams ist darzulegen, wie die Aufteilung der Arbeiten im Gründungsprojekt erfolgen wird.
  • Produkt, Verfahren oder Dienstleistung der zu fördernden Existenzgründerinnen oder Existenzgründer beruhen auf ihrer eigenen Erfindung, auf einer von ihnen entwickelten Software oder auf ihrem technologischen Know-how oder bauen darauf auf.
  • Die Tätigkeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie oder der Hochschulabschluss von Absolventinnen und Absolventen liegt zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 60 Monate zurück.
  • Falls die Existenzgründerinnen und Existenzgründer eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) bekommen haben, darf diese nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Existenzgründerinnen und Exisztenzgründer weisen ihre persönliche Qualifikation in Bezug auf den Inhalt des geplanten Projekts sowie ein Beratungsgespräch bei einem Transfer-/Gründungszentrum nach und legen die Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors zum Gründungskonzept vor.
  • Die Coaching-Planung wird mit der jeweiligen Gründer-/Transfereinrichtung (Gründungszentrum) und der Mentorin oder dem Mentor erarbeitet.

Nicht gefördert werden

  • Einzel- oder Teambewerbungen von Personen ohne Hochschulabschluss,
  • bereits im Vorfeld der Förderung erfolgte Unternehmensgründungen,
  • die Weiterführung eines Studiums oder gleichzeitige Arbeiten an einer akademischen Abschlussarbeit, Dissertation oder Habilitation.
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04 November 2023