Förderung technischer Einrichtungen zur Bereitstellung von Echtzeitdaten im öffentlichen Personennahverkehr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Kurztext
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen technische Systeme zur Bereitstellung von Echtzeitdaten im ÖPNV Rheinland-Pfalz einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung technischer Einrichtungen zur Bereitstellung von Echtzeitdaten im ÖPNV.
Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung technischer Systeme, die Kundinnen und Kunden des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) über Ist-Abfahrtszeiten, kurzfristige Betriebsstörungen, Fahrtalternativen und Anschlussverbindungen in Echtzeit und umfassend informieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Dieser Fördersatz kann um maximal 10 Prozent erhöht werden, wenn zentrale Systeme nachweislich unternehmensübergreifend betrieben werden.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträger nach § 5 Absatz 1 des Nahverkehrsgesetzes (NVG).
Sie generieren Echtzeitdaten für Fahrgastinformationen und stellen diese den Kundinnen und Kunden des ÖPNV umfassend kostenfrei zur Nutzung im Internet oder mit mobilen Systemen zur Verfügung.
Sie halten die technischen Standards ein und versorgen die Schnittstellen (VDV 453, VDV 454).
Sie setzen die Fahrzeuge im ÖPNV Rheinland-Pfalz ein.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.