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Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen sowie besonderer Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen im Bereich barrierefreier T

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Summary
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Public sector
Rheinland-Pfalz
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz planen, um sie modern, markt- und zielgruppenorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz fördert – teilweise mit Unterstützung des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – die Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen auf Basis der Tourismusstrategie des Landes.

Sie bekommen die Förderung für folgenden Vorhaben:

  • touristische Infrastrukturmaßnahmen in Kommunen, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen,
  • besondere touristische Infrastrukturprojekte, die der Verbesserung von Angeboten für in ihrer Mobilität eingeschränkte Touristen dienen und die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen,
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermarktung barrierefreier Tourismusangebote im Rahmen überregionaler Initiativen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt

  • bei der Beschilderung, Markierung und Möblierung von Prädikatswanderwegen und von touristisch bedeutenden Radwegen grundsätzlich bei mindestens EUR 27.000,
  • bei Marketing-Maßnahmen für barrierefreie Tourismusangebote bei mindestens EUR 40.000 und
  • in allen anderen Fällen bei mindestens EUR 50.000.

Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens dürfen EUR 5 Millionen nicht übersteigen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände,
  • sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind und die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
  • regionale oder landesweite regionale Tourismusorganisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Besondere Infrastruktur- und Marketing-Maßnahmen im Bereich barrierefreier Tourismus sind nur in räumlich abgegrenzten und anerkannten Gebieten förderfähig (Modellregionen).
  • Der Schwerpunkt der EFRE-Förderung liegt dabei auf der Schaffung von barrierefreien Angeboten für mehrtägige Reisen im Sinne umfassender Serviceketten.
  • Bei touristischen Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der Modellregionen halten Sie Mindestkriterien für eine Förderung von Prädikatswanderwegen, von touristisch bedeutenden Radwegen sowie von Mountainbike-Parks und MTB-Strecken ein.
  • Die zu fördernde touristische Infrastruktureinrichtung ist in ein verbindliches Tourismuskonzept des Ortes oder der regionalen Tourismusorganisation eingebettet. Hierzu greifen Sie die wesentlichen Inhalte der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz auf und setzen diese um.
  • Sie stellen die zweckentsprechende Nutzung der zu fördernden Infrastruktureinrichtungen für 15 Jahre sicher (Zweckbindungsfrist); wenn Sie in die touristische Nutzung digitaler Technologien und in die digitale touristische Informationsvermittlung oder Besucherlenkung investieren, müssen Sie die Zweckbindungsfrist für 5 Jahre einhalten.
  • Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Sie haben mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen.
  • Sie setzen die Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten nach Beginn um.
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08 May 2023