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Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (Programm AMI FLÜ)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Education, Skills Building and Training Employment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, die die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen dieser Richtlinie Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen insbesondere innovative Projekte zur Erprobung neuer Ansätze in den Bereichen:

  • Kompetenzfeststellung, berufliche Orientierung und Berufsvorbereitung,
  • Jobcoaching,
  • arbeitsmarktliche Fördermaßnahmen mit berufsbezogenen Anteilen zur Sprachförderung, die insbesondere dazu dienen, das Sprachniveau B2 zu erreichen,
  • arbeitsmarktliche Fördermaßnahmen mit Anteilen zur Förderung von berufsbezogenen Grundkompetenzen im Bereich allgemeiner Bildung,
  • die Aktivierung geflüchteter Frauen,
  • die Vermittlung von Kompetenzen in Betrieben zur Stärkung der individuellen Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von berufsbezogenen Sprach- und Fachkenntnissen,
  • niedrigschwellige Angebote, die dazu dienen, den Erhalt des bereits durch die Teilnahme an früheren Maßnahmen erreichte berufliche Sprach- und Qualifizierungsniveau zu halten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 250.000 pro Projektjahr.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Antragsfristen werden gesondert veröffentlicht.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Beschäftigungs-, Bildungs-, Berufsbildungs- und Qualifizierungsträger, deren Sitz sich in Schleswig-Holstein befindet.

Zielgruppe Ihrer geplanten Projekte sind volljährige geflüchtete Menschen mit Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt sowie Betriebe, die volljährige geflüchtete Menschen ausbilden oder beschäftigen.

Hierbei ist eine Kooperation von mehreren Trägern möglich und bei Maßnahmen, die berufssprachliche und qualifizierende Förderung verbinden, auch ausdrücklich erwünscht.

Als Antragsteller müssen Sie Erfahrung in der Arbeit mit der relevanten Zielgruppe sowie eine geeignete Qualitätsmanagement-Zertifizierung nachweisen können.

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01 September 2023