Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbares WLAN gibt.
Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten:
- Anschaffung der Access Points des zu errichtenden WLANs,
- Anschluss des WLANs an das Breitbandnetz,
- notwendige Baumaßnahmen zur Anbringung der Access Points einschließlich der Materialkosten sowie
- einmalige Inbetriebnahme, Konfiguration sowie den Anschluss aller Access Points an ein WLAN-Managementsystem.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenloses WLAN errichten wollen und gleichzeitig Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das geförderte WLAN muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, unter anderem die Anbindung an das Internet mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s und die Unterstützung der Standards IEEE 802.11 a/b/g/n/ac oder deren Weiterentwicklung.
- Beachten Sie, dass die Errichtung des WLANs wirtschaftlich sein muss.
- Das WLAN muss in ein nachhaltiges Nutzungskonzept eingebunden sein. Dieses Nutzungskonzept muss die Vorzüge des kostenfreien drahtlosen Internetzugangs bei der Nutzung lokaler öffentlicher Dienstleistungen, touristischer oder kultureller Angebote beschreiben.
Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.