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Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Saarland
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) des Beherbergungs- und/oder Gastronomiegewerbes durch die Corona-Krise in Ihrer Existenz bedroht sind und trotzdem zukunftssichernde Modernisierungsmaßnahmen oder Investitionen in die Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) des Beherbergungs- und/oder Gastronomiegewerbes bei der Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, wenn Sie aufgrund von Umsatzeinbußen infolge der Corona-Pandemie in Ihrer Existenz bedroht sind.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen im

  • Förderbereich A: Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung
  • Förderbereich B: Erweiterung des Betriebes durch Schaffung von zusätzlichen Übernachtungsmöglichkeiten oder Modernisierung des Betriebes. Zu Letzterem gehören beispielsweise Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen, Ausstattung des Betriebes sowie sonstige Modernisierungsmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000 je Vorhaben und Betriebsstätte. Sie müssen mindestens EUR 20.000 in Ihr Vorhaben investieren.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind am Markt tätige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Beherbergungs- und/oder Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätten im Saarland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie beschäftigen mindestens 1,5 Vollzeitmitarbeitende zum Zeitpunkt der Antragstellung. Als mitarbeitende Eigentümerin beziehungsweise mitarbeitender Eigentümer werden Sie bei der Zahl der 1,5 Vollzeitmitarbeitenden nicht einberechnet.
  • Sie können auch als Pächterin und Pächter beziehungsweise als Mieterin und Mieter eine Förderung beantragen, wenn Ihr Pacht- beziehungsweise Mietvertrag um mindestens 3 Jahre über den Zeitraum des Abschlusses des geplanten Investitionsvorhabens hinausgeht.
  • Sie müssen die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen.
  • Sie bekommen die Förderung für Ihre Maßnahme nur in dem Fall, wenn Sie mindestens 30 Prozent der Ausgaben im Förderbereich A aufwenden.
  • Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie vorhandene Dauerarbeitsplätze beziehungsweise schaffen Sie neue Dauerarbeitsplätze. Für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen Sie die Dauerarbeitsplätze tatsächlich besetzen oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt anbieten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Sie setzen die Maßnahme bis spätestens zum 30.6.2023 um.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Franchisenehmer oder Betriebe mit einem systemgastronomischen Konzept,
  • Betriebe, die bereits vor der Corona-Pandemie dauerhaft stillgelegt wurden,
  • Betriebe, die nicht bereits in 2019 am Markt tätig waren. Ausgenommen hiervon sind Betriebe, die im Zuge der Corona-Pandemie geschlossen und zwischenzeitlich von einem neuen Investor übernommen wurden,
  • gemeinnützige Unternehmen (mit Ausnahme von gemeinnützigen Unternehmen des Gastgewerbes)
  • Jugendherbergen, Naturfreundehäuser und Schullandheime sowie
  • Vereine.
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24 May 2023