Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (DigitalStarter Saarland)
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittlere Unternehmen Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung Ihres Betriebes.
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software),
- die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software,
- die mit den vorgenannten Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
- Schulungen der Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als kleines Unternehmen erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, als mittleres Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Antragsteller gilt der Höchstbetrag von EUR 12.500.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000 (netto).
Sie können den Zuschuss innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms „DigitalStarter Saarland“ nur einmal erhalten, wenn Sie die maximale Fördersumme von EUR 12.500 in Anspruch genommen haben. Mehrfache Antragstellungen für eine Summierung des Förderhöchstbetrags von EUR 12.500 sind möglich.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen und Ihr Sitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihre Niederlassung im Saarland ist.
- Sie müssen die Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, direkt bei sich im Unternehmen umsetzen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
Keine Förderung erhalten Unternehmen,
- in denen der Anteil der Leiharbeiter durchschnittlich 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreitet,
- die sich bei Antragstellung in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.