Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen – Förderung von Tourismusbetriebsstätten
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Kurztext
Wenn Sie als Tourismusbetrieb in einer strukturschwachen Region des Saarlands Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionsvorhaben in ausgewiesenen, strukturschwachen Fördergebieten des Landes, die in 2 Gebiete mit unterschiedlicher Förderpräferenz unterteilt sind (C-Fördergebiet, D-Fördergebiet).
Sie bekommen die Förderung für Investitionsvorhaben, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze für Sie eine besondere Anstrengung darstellen.
Ergänzend zum Koordinierungsrahmen der GRW bekommen Sie die Förderung für folgende Investitionsvorhaben:
- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung,
- Änderung des Charakters des Hotels/der Ferienwohnung (beispielsweise Umwandlung in ein Konferenzhotel, Familienhotel, Radhotel et cetera) oder
- Modernisierungsinvestitionen, durch die die Anforderungen für die nächst höhere Kategorie in der Sterne-Klassifikation erreicht werden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Fördergebiet ab, in dem Sie das Investitionsvorhaben durchführen:
C-Fördergebiet
- kleine Unternehmen: normalerweise bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben, bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
- mittlere Unternehmen: normalerweise bis zu 12 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben, bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten und bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
- große Unternehmen: normalerweise bis zu 8 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten.
D-Fördergebiet
- kleine Unternehmen: bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
- mittlere Unternehmen: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben.
Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme von EUR 250.000 je geschaffenem Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Investitionen zur Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme von EUR 125.000 je gesichertem Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Tourismusgewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Außerhalb des C-Fördergebiets sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland antragsberechtigt.
Bei der Förderung mit EFRE-Mitteln sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der im Koordinierungsrahmen der GRW definierten saarländischen Fördergebiete durchführen.
- Ein Investitionsvorhaben gilt als besondere Anstrengung für Sie, wenn
- durch die Investitionen die Zahl der bei Antragstellung in Ihrer zu fördernden Tourismusbetriebsstätte vorhandenen Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht wird (Arbeitsplatzkriterium); diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn Sie in einer Gemeinde investieren, in der Sie bisher noch nicht ansässig waren, oder wenn Sie eine stillgelegte oder eine von Stilllegung bedrohte Tourismusbetriebsstätte erwerben; oder
- die Zahl der Dauerarbeitsplätze um weniger als 10 Prozent oder bei Investitionen zur Sicherung der vorhandenen Dauerarbeitsplätze nicht erhöht wird, der Investitionsbetrag aber, bezogen auf ein Jahr, die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre (vor Antragstellung) um mindestens 50 Prozent übersteigt (AfA-Kriterium).
- Im Fördergebiet C können die Fördersätze für Ihr Investitionsvorhaben erhöht werden, wenn mindestens ein besonderer Struktureffekt vorliegt:
- Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen und während der Gründungsphase,
- Investitionen im Zusammenhang mit Ansiedlungen,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Tourismusbetriebsstätte (vor allem auch Unternehmensnachfolge),
- Investitionen zur Schaffung von mindestens 5 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei kleinen Unternehmen und von mindestens 10 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei mittleren Unternehmen,
- Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen. Dies ist der Fall, sofern die Anzahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeits-/Ausbildungsplätze mehr als 10 Prozent beträgt oder ein kleines Unternehmen erstmalig einen Ausbildungsplatz schafft.
- Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie durchschnittlich mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Ihrer zu fördernden Tourismusbetriebsstätte beschäftigen.
- Wenn Sie durchschnittlich mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Ihrer zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, wird der im Einzelfall anzuwendende Fördersatz um 20 Prozent gekürzt.
- Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von maximal 42 Monaten durchführen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Verlängerung dieses Zeitraumes stellen.
- Hotels beziehungsweise Ferienwohnungen müssen nach den Regeln des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) sowie des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) klassifiziert sein.
- Spätestens ein Jahr nach Durchführung der Investition/nach Eröffnung der Tourismusbetriebsstätte müssen Sie die Q-Zertifizierung im Rahmen der Initiative „ServiceQualität Deutschland im Saarland“ in (mindestens) Stufe I nachweisen.
- Ergänzend zum Koordinierungsrahmen der GRW sind alle Bereiche, die nicht dem Tourismusgewerbe zuzuordnen sind, sowie gemeinnützige Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen.
- Darüber hinaus gelten die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.