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Meister-Extra

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Mecklenburg-Vorpommern
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ihre Weiterbildung als Handwerks- oder Industriemeisterin oder Handwerks- und Industriemeister erfolgreich abgeschlossen haben und bereits seit 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson finanziell nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000.

Sie erhalten Antragsformulare bei den zuständigen Handwerkskammern beziehungsweise Industrie- und Handelskammern. Ihren Antrag für die Zahlung eines Meister-Extras stellen Sie damit bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.

Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern richten ihre Anträge formlos und halbjährlich zum 30.7. und 15.12. eines Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leiten die Meisterprämie an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als anspruchsberechtigte Absolventin und anspruchsberechtigter Absolvent müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer in Anlage 1 dieser Richtlinie aufgeführten Fachrichtung haben.
  • Sie müssen den schriftlichen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterprüfungsverfahrens gemäß Meisterprüfungsverfahrensverordnung vorlegen.
  • Ihr Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Ihre Meisterprüfung müssen Sie nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie, zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft.

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04 November 2023