Kommunale Radbaurichtlinie
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie neue Radwege planen oder vorhandene Radwege erhalten oder ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zum Neu- und Ausbau von Radwegen in kommunaler Baulast.
Sie erhalten die Förderung für
- den Neu- oder Ausbau eines verkehrlich gebotenen, straßenbegleitenden Radweges an einer Straße in kommunaler Baulast (straßenbegleitender Radweg),
- den Neu- oder Ausbau eines selbstständigen kommunalen Radweges, der zur An- oder Verbindung von Orten oder Ortsteilen dient,
- den Ausbau von vorhandenen Wegen für den Radverkehr, die in einem angemessenen räumlichen Zusammenhang mit einer Straße in kommunaler Baulast stehen, sowie der Neubau von Radwegen zur Anbindung an diese Wege,
- den Neu- oder Ausbau von kommunalen Radwegen, die Bestandteil eines touristischen Radwegekonzeptes sind,
- die Erhaltung von vorhandenen Radwegen, wenn für den betreffenden wiederherzustellenden Radwegabschnitt keine Zweckbindung aus vorherigen Förderungen besteht und eine Nutzung des Radweges aufgrund des schlechten Zustandes des Radwegoberbaus nicht möglich ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie können Ihre Voranmeldungen formlos bis zum 31.10. des Jahres für das Folgejahr beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einreichen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- Gemeinden sowie
- Gemeindeverbände
in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihre Maßnahme bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit planen.
- Ihre Maßnahme muss Teil eines kommunalen Radwegekonzeptes, eines Straßenbauprogrammes oder eines vergleichbaren Konzeptes sein.
- Für den Radweg muss ein fachlich geeignetes und finanziell umsetzbares Erhaltungskonzept vorliegen und es darf keine geeignete Alternativverbindung im Radverkehrsnetz geben.
- Sie müssen die technischen und vertragsrechtlichen Regelwerke der Straßenbauverwaltung berücksichtigen.
- Sie müssen die Baumaßnahme fachkundig überwachen lassen.
- Am Radweg muss eine abgestimmte wegweisende Beschilderung nach FGSV-Standard errichtet werden oder bereits vorhanden sein.