Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren planen, entwickeln, umsetzen oder weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen durch die Vergabe von verschiedenen Innovationsgutscheinen.
Sie bekommen die Förderung für
- wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, etwa Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- und Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik (Innovationsgutschein A),
- umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, um innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife zu bringen, etwa Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit (Innovationsgutschein B),
- umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Hightech-Start-ups in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Bio-, MedTech und Pharma (Innovationsgutschein Hightech Start-up),
- umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte oder Dienstleistungen, etwa Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Virtual und Augmented Reality, Embedded Systems (Innovationsgutschein Hightech Digital), sowie
- umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung und Realisierung innovativer Technologien und Prozesse sowie Materialkosten für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität, etwa automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung, ausfallsichere Komponenten und Systeme, Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten (inklusive Nutzfahrzeuge) und Anderes (Innovationsgutschein Hightech Mobilität).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe beträgt
- für den Innovationsgutschein A: EUR 2.500 beziehungsweise maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für den Innovationsgutschein B: EUR 5.000 beziehungsweise maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für die Innovationsgutscheine Hightech: bis zu EUR 20.000 beziehungsweise maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Innovationsgutscheine B, Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können Sie auch mit dem Innovationsgutschein A kombinieren.
Die Förderung wird einmal Ihnen einmal Jahr gewährt. Insgesamt können Sie maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech bekommen. Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und einen zweiten bekommen möchten, muss Ihr aktuelles Innovationsvorhaben unabhängig vom bereits geförderten Projekt sein.
Ihren Innovationsgutschein beantragen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über elektronische Antragsportal beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- für den Innovationsgutscheinen A und B: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen, einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen und ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben,
- für den Innovationsgutschein Hightech Start-up: Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis höchstens fünf Jahre nach der Gründung, die maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen, einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen und ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben,
- für die Innovationsgutscheine Hightech Digital und Hightech Mobilität: etablierte (älter als fünf Jahre) kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen. Zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und EUR 50 Millionen Umsatz antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als Forschungs- und Entwicklungs-Dienstleister umsetzen.
Die Innovationsgutscheine A und B können Sie zur Finanzierung der Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen verwenden. Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, außerdem vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Unternehmen, die sich zu einem größeren Forschung- und Entwicklungsvorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Dabei sind maximal 4 Innovationsgutscheine A und 4 Innovationsgutscheine B kumulierbar. Innovationsgutscheine Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können nicht im Rahmen von Unternehmenskooperationen kumuliert werden.
Ihr Unternehmen muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal gegründet worden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch Betriebsangehörige, unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder,
- klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings,
- Outsourcing von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen,
- die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen,
- der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
- interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech).