Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Träger von Umwelt- und BNE-zertifizierten Bildungseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung von Maßna
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Träger einer Umwelt- oder BNE-zertifizierten Bildungseinrichtung aufgrund der Preissteigerungen für Energie infolge des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Liquiditätsprobleme haben, könnnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westafeln unterstützt Sie als Träger von Umwelt- und BNE-zertifizierten Bildungseinrichtungen bei der Bewältigung der gestiegenen Kosten für Energie als Folge des Kriegs in der Ukraine.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Mehrausgaben im Jahr 2023 für leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Energieträger. Leitungsgebundene Energieträger sind Gas, Nah- und Fernwärme und netzbezogener Strom. Nicht leitungsgebundene Energieträger sind Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle oder Koks.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt im Fall von leitungsgebundenen Energieträgern bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen, krisenbedingten Preisdifferenz zwischen den Energieausgaben für das Jahr 2022 und denen des Jahres 2021.
- Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern beträgt die Höhe des Zuschusses 80 Prozent der Ausgaben für den jeweiligen Energieträger, die über eine Verdopplung der Ausgaben gegenüber 2021 hinausgehen. Grundlage der Berechnung ist der Durchschnittswert der Ausgaben im Jahr 2021, der sogenannte Referenzwert. Die Referenzwerte (jeweils inklusive Umsatzsteuer) für die einzelnen Energieträger sind:
- Heizöl: 71 Cent pro Liter,
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter,
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm,
- Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm,
- Holzbricketts: 28 Cent pro Kilogramm,
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter,
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm.
- Sie erhalten pro Einrichtung maximal EUR 10.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00 pro (Sammel-)Antrag für alle geförderten Energieträger.
Richten Sie Ihren Antrag bitte postalisch und per E-Mail an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger von Bildungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, das sind:
- gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie Vereine und Verbände sowie Stiftungen oder Gesellschaften,
- Kirchen,
- Gemeinden und Gemeindeverbände und
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie sind Träger einer Bildungseinrichtung, die
- als außerschulischer Lernstandort mit einem spezifischen Profil in der natur-, umwelt- und klimabezogenen Bildungsarbeit aufgestellt ist oder
- ein aktuell geltendes, staatlich anerkanntes Zertifikat „BNE-Zertifizierung NRW“ nachweisen kann.
- Die Einrichtung befindet sich in einer dauerhaft gemieteten Immobilie oder Sie als Träger sind selbst Eigentümer dieser Immobilie.
- Die Räumlichkeiten der Immobilie müssen der Bildungsarbeit ganzjährig zur Verfügung stehen, dürfen nicht untervermietet sein und werden energetisch durch leitungsgebundene beziehunsweise nicht leitungsgebundene Energieträger versorgt.
- Bei der Nutzung leitungsgebundener Energieträger darf der Energieverbrauch pro Einrichtung keine signifikanten Abweichungen zum historischen Verbrauch im Vergleichsjahr 2019 ergeben und die gestiegenen Verbrauchsausgaben müssen durch die Energiekrise bedingt sein.