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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Saarland
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende.

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen:

  • Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätstationen wie
    • Haltepunkte des ÖPNV, die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie
    • Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren,
  • Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen,
  • weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen,
  • Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben düfen höchstens EUR 1,5 Millionen je Mobilitätsstation betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
  • Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und
  • Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen die Mobilitätsstation den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung.
  • Ihre Mobilitätsstation ist wie folgt ausgestattet.
    • Grundausstattung eines Haltepunkts des öffentlichen Verkehrs mit Aushangfahrplan, Umgebungsplan, Uhr sowie Tarifinformation,
    • dynamische Fahrgastinformationssysteme für die dort vorgehaltenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und gegebenenfalls für weitere Angebote,
    • einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Wegweisung zur näheren Umgebung,
    • Sitzgelegenheiten und Müllgefäße,
    • angemessene Beleuchtung,
    • angemessen dimensionierter Fahrgastunterstand oder Witterungsschutz,
    • Fahrradabstellmöglichkeiten.
  • Ihre Mobilitätsstation muss vollständig barrierefrei erreichbar sein oder Sie müssen die Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb der nächsten 3 Jahre umsetzen. Um eine barrierefreie Gestaltung der Vorhaben sicherzustellen, planen Sie diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und führen sie dementsprechend aus.
  • Sie belegen den aktuellen beziehungsweise zukünftige Bedarf des Neu-, Aus-, Umbaus oder der Erweiterung einer Verknüpfungsanlage anhand von Messungen, Planungen, städtebaulichen Konzepten oder belastbaren Prognosen.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt für Mobilitätsstationen 12 Jahre und für Ladepunkte 6 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr,
  • Rückbaumaßnahmen,
  • Ersatzinvestitionen sowie
  • Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
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04 November 2023