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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Summary
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Rolling deadline
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Public sector
Saarland
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie das Radverkehrsnetz in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund stellt dem Saarland mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Finanzhilfen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Das Saarland setzt dieses Sonderprogramm im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) um.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neu, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von
    • straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen,
    • eigenständigen Radwegen,
    • Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
    • Radwegebrücken oder -unterführungen,
    • von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, dem Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien sowie für aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisende Beschilderung,
  • den Neu-, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder wie Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser sowie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung einschließlich Beleuchtungsanlagen,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Ihre Maßnahme von besonderem Landesinteresse ist, können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an das Ministerium für Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden,
  • Städte und
  • Landkreise.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu fördernden Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts beziehungsweise Radnetzes planen.
  • Ihre Investition hat eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre und weist insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales auf.
  • Sie stellen sicher, dass Ihre zu fördernde Verkehrsinfrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Investitionen, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen oder zu dienen bestimmt sind,
  • Fahrradabstellanlagen an Bildungseinrichtungen, deren Träger die Kommune ist.
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04 November 2023