Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Mobilität gut durchdacht
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie kreative Ideen für eine nachhaltige, klimafreundliche Mobilitäts- und Verkehrswende im Saarland entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei der Entwicklung kreativer Ideen, die zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Mobilitätswende und Verkehrswende vor Ort beitragen.
Sie bekommen die Förderung für die Erstellung kommunaler, interkommunaler und betrieblicher Mobilitätskonzepte im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und ergänzender Mobilitätsformen, sofern diese in konkreten Umsetzungskonzepten münden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- 75 Prozent der förderfähigen Personalkosten und
- 75 Prozent der förderfähigen Sachkosten,
jedoch insgesamt höchstens EUR 150.000.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen und ist zweistufig angelegt.
In der 1. Stufe richten Sie Ihre Projektskizze bitte per E-Mail oder postalisch zu den jeweiligen Antragsfristen an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- die von den Aufgabenträgern des ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer,
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- In Ihrem Mobilitätskonzept müssen Sie
- eine Problemanalyse des Status quo der kommunalen Mobilität erstellen,
- einen Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten,
- verkehrslenkende und verkehrsverlagernde Maßnahmen beschreiben,
- Einzelmaßnahmen nach „kurz-“, „mittel-“ und „langfristig“ priorisieren,
- eine Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort liefern,
- Zielwerte zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung festlegen sowie
- Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung beschreiben.
- Ihr Mobilitätskonzept muss eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes (mit anderen Kommunen/anderen Verkehrsunternehmen) einbeziehen.
- Sie sind spätestens 3 Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzepts dazu verpflichtet, mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme umzusetzen.