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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Radverkehrs

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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For profit
Individuals
Public sector
R&D and Higher Education
Saarland
Community Development Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Pedelecs , Cargobikes , Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Radverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Radverkehrs im Alltag, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Kauf von Pedelecs ,
  • Kauf von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs),
  • Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
  • Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen,
  • Errichtung oder Nachrüstung von Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lasten pedelecs an Fahrradabstellanlagen,
  • innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Pedelecs 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal EUR 500,00,
  • Cargobikes 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal EUR 500,00 für Cargobikes ohne Elektroantrieb und maximal EUR 1.000 für Cargobikes mit Elektroantrieb,
  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 8.000,
  • Fahrradabstellanlagen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 40.000 pro Anlage,
  • Auf- oder Nachrüstungen bestehender Fahrradabstellanlagen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 30.000 pro Anlage,
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 15.000 pro Anlage,
  • innovative Projekte und Radverkehrskonzepte bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Radfahrkonzepten, Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen bei EUR 2.000, bei allen anderen Vorhaben bei EUR 500,00.

Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Pedelecs beziehungsweise Cargobikes bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital oder schriftlich bis zum 30.9. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
  • kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
  • Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken,
  • eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie
  • natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz beziehungsweise mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie düfen Pedelecs und Cargobikes nicht kaufen, um sie dann entgeltlich weiterzuvermieten („Leihservice“ oder „Sharing-Konzept“).
  • Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen.
  • Ihre angeschafften Cargobikes müssen
    • über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen,
    • für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein,
    • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben.
  • Mit Ihrer Fahrradabstellanlage müssen Sie mindestens 6 Stellplätze an einer Bildungs- oder Freizeiteinrichtung zur Verfügung stellen und für eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern sorgen (beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen).
  • Sie müssen die Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich machen und/oder an besonderen touristischen Örtlichkeiten und/oder an Schul- oder Hochschulstandorten errichten.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Vorhaben 5 Jahre beziehungsweise 12 Jahre.

Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Cargobikes,
  • Schwerlastfahrräder mit oder ohne elektronischem Antrieb, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt,
  • Cargobikes , deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.
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04 November 2023