Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, private Betreiberin oder privater Betreiber von Wasserkraftanlagen oder als Teilnehmergemeinschaft von Flurbereinigungsverfahren strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern im Saarland oder die ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,
- naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers,
- Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen,
- Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,
- notwendiger Grunderwerb für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung,
- Vorplanungen wie konzeptionelle Vorarbeiten (zum Beispiel Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne), Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in und an künstlichen stehenden Gewässern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Sie eine höhere Förderung in Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.
Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern bekommen Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Institutionen, die entsprechende öffentliche Aufgaben wahrnehmen,
- private Betreiberinnen und Betreiber von Wasserkraftanlagen,
- Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren sowie
- Vereine, die von ihnen genutzte stehende Gewässer unterhalten und instand setzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben verfolgt in hohem Maße wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen oder dient der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
- Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung liegt die erforderliche rechtliche Zulassung für die Maßnahmen vor.
- Bei künstlich stehenden Gewässern
- wird Ihre gleichartige Teilmaßnahme erst nach 5 Jahren erneut gefördert,
- im Hauptschluss muss mit Ihrer Maßnahme die Verlegung in den Nebenschluss und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische verbunden sein.
- Sie führen das Vorhaben im Saarland durch.