Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft Maßnahmen planen, die der Fischerei dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- fischereiliche Untersuchungen,
- Besatzmaßnahmen mit Fischen,
- Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz,
- die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und
- Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Jugendförderung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung die erforderliche rechtliche Zulassung haben.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Abgaben, zum Beispiel Gebühren, Ausgaben für Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.