Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse zu dem Thema ökologische Landwirtschaft beraten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse durch Sie als externen Beratungsanbieter.
Sie bekommen die Förderung für Beratungen in folgenden Bereichen:
- Umstellung auf den ökologischen Landbau,
- Beibehaltung ökologischer Wirtschaftsweise sowie
- spezielle Problemen in der ökologischen Produktion.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 800,00 je Beratungsleistung. Die maximale Gesamthöhe der Zuwendung pro Kalenderjahr beträgt EUR 20.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 800,00 je Antrag.
Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare über den Beratungsanbieter an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Anbieter der Beratungsleistungen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Endbegünstigte der Förderung sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse.
- Beratungsleistungen zu ökologischem Landbau und zu besonders nachhaltigen und tiergerechten Haltungsverfahren werden auf der Grundlage des GAK-Rahmenplanes gefördert.
- Als Beratungsanbieter müssen Sie die Kriterien der GAK-Fördergrundsätze erfüllen.
- Sie schließen mit dem landwirtschaftlichen Betrieb einen Vertrag über die Beratungsleistung ab.
- Nicht förderfähig sind Beratungsmaßnahmen, die aus anderen öffentlichen Förderprogrammen finanziert werden.
- Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen ist oder wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist.