Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie sich als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss durch externe Fachleute beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Beratungsleistungen durch externe Beratungsanbieter für Sie als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen
- über einzuhaltende Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie
- in den GAK-Fördermaßnahmen „integrierte ländliche Entwicklung“, „einzelbetriebliche Förderung“, „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie „markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsleistung.
Für Beratungsmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für Natur, Umwelt- oder Klimaschutz beträgt der Fördersatz bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Maximalbetrag in Höhe von EUR 1.500 je Beratungsleistung.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über den Beratungsanbieter beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse.
Die Beratungsleistungen werden von öffentlichen oder privaten fach- und sachkundigen Stellen erbracht, die eine Anerkennung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz oder einer für die Anerkennung zuständigen Stelle anderer Bundesländer vorweisen können.
Sie bekommen keine Förderung für Beratungsmaßnahmen, die aus anderen öffentlichen Förderprogrammen finanziert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen ist Ihr Unternehmen, wenn es einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen ist oder wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist.