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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-FRL)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Summary
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31 January 2023
31 January 2024
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Saarland
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie forstwirtschaftliche Maßnahmen im Saarland planen, um den Wald nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) folgende forstwirtschaftliche Maßnahmen:

  • die naturnahe Waldbewirtschaftung (Waldumbau, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung),
  • Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur (forstwirtschaftlicher Wegebau),
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie
  • die Erstaufforstung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 1.000 betragen (Bagatellgrenze). Davon ausgenommen ist die Förderung der Kulturpflege und Kultursicherung (2. Rate) aller geförderten Pflanzenmaßnahmen.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 31.1. eines jeden Jahres an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Ferner sind nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse antragsberechtigt. Hierzu zählen (als saarländische Besonderheit) auch Waldgehöferschaften und gleichartige Waldgemeinschaften in ungeteilter Gemeinschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK).
  • Bei der Durchführung der Maßnahme müssen Sie die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes beachten.
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04 November 2023