Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie die Durchführung von Baumaßnahmen, Dorfentwicklungskonzepten oder anderen Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und dörflichen Lebens im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Vorhaben der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen.
Als Gebietskörperschaft, Kirchengemeinde, ein anderer Zusammenschluss oder eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts bekommen Sie die Förderung unter anderem für folgende Projekte:
- Erstellung von Dorf-, Gemeinde- oder Regionalentwicklungskonzepten,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Dorfgemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. die bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung,
- dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes und zum Erhalt des baulich-kulturellen Erbes,
- Erhaltung und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse,
- Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens,
- Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur einschließlich der Fremdenverkehrsinformation mit Bezug zur Ortslage.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme ab.
Sie können die Förderung mit Mitteln aus anderen Programmen kombinieren, wenn sich diese auf unterschiedliche Bereiche der Einzelmaßnahmen beziehen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 15.12. und 31.7. des jeweiligen Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften und ihre Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden EU-Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie des GAK-Rahmenplans.
Sie führen Ihr Vorhaben im ländlichen Raum gemäß SEPL 2014–2020 durch.
Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung.
Nicht gefördert werden Gewerke, Leistungen oder Arbeiten eines Vorhabens oder Gebäudes, die bereits in der Vergangenheit aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert wurden.