Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Kurztext
Wenn Sie in Altenpflegeschulen oder ehemalige Altenpflegeschulen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, durch die Schulplätze in der Altenpflege erhalten bleiben.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- der Umbau und Erweiterungsmaßnahmen an (auch ehemaligen) Altenpflegeschulen,
- der Erwerb von Gebäuden sowie
- Neubaumaßnahmen (selbstständig nutzbare Bauwerke).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Träger einer Altenpflegeschule in Schleswig-Holstein.
Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie einen nachhaltigen Bedarf abdecken.
Wird Ihre Maßnahme auch anderweitig gefördert, so müssen Sie die Zuwendungsgeber und den Zuwendungszweck im Finanzierungsplan genau bezeichnen.
Sie müssen mit Ihrem Vorhaben zusammenhängende Einnahmen wie zum Beispiel Spenden und Beiträge als Deckungsmittel einsetzen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen haben.
Sie müssen angemessen auf die Landesförderung hinweisen.