Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachb
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Kurztext
Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für
- pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren,
- pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen sowie
- befristet bis zum 31.12.2023 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ankunftszentren und Gemeindeunterkünften für Geflüchtete.
Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
- Vereine,
- Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen
mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise
- Kinderschutzfachkräfte und/oder
- Traumapädagogik und/oder
- Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder
- Traumafachberatung.
- Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen.
- Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.