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Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in der Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie
  • Maßnahmen zur Unterstützung überregional tätiger Träger des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie reichen Ihren Antrag bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die bereitgestellten Formularmuster.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Landesvereinigung Kinder- und Jugendbildung,
  • Landesarbeitsgemeinschaft oder Verband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie
  • überregional tätiger Träger des Kinder- und Jugendschutzes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben, zumindest müssen Sie aber Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein durchführen.
  • Sie müssen angemessene Eigenmittel erbringen und vorrangig andere öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
  • Weiterhin müssen Sie auf die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel achten und die Gesamtfinanzierung Ihrer vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt haben.
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04 November 2023