Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die medizinischen Grundversorgung qualitativ weiterentwickelt und gesichert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Konzepten, die die medizinische Versorgung sichern.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Konzepte, die das bestehende Versorgungsniveau sichern, modifizieren oder perspektivisch weiterentwickeln,
- interdisziplinäre oder fachübergreifende Versorgungsmodelle,
- Versorgungsmodelle zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- mobile, technische sowie digitale Lösungen, die die ambulante, stationäre und/oder sektorenübergreifende Patientenversorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern,
- Baumaßnahmen unter EUR 5.000, die der erstmaligen Bereitstellung des Angebots dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500.000.
Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre. Eine längere Förderdauer ist unter bestimmten Bedingungen im Ausnahmefall möglich.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- ambulant vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen sowie anerkannte Ärztenetze,
- Körperschaften und Institutionen aus dem medizinischen Bereich,
- Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, soweit sie Projekte zur Zusammenarbeit mit ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten durchführen wollen, sowie
- kommunale Gebietskörperschaften.
Sie müssen Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.
Ihr Konzept oder einzelne Bestandteile davon müssen auch modellhaft für andere Versorgungsregionen stehen können.
Ihr Vorhaben muss mit der ärztlichen Bedarfsplanung und gegebenenfalls der Krankenhausplanung in Übereinstimmung stehen.
Ihr Vorhaben darf keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung anderer niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in der betroffenen Gemeinde oder näheren Region zur Folge haben (Wettbewerbsneutralität).
Nicht gefördert werden
- Vorhaben, die reine Entwicklungstätigkeiten sowie Grundlagenforschung vorsehen,
- Maßnahmen, die bereits jetzt Leistungen der Regelversorgung darstellen und lediglich dauerhaft gesichert werden sollen, ohne Weiterentwicklungspotentiale zu erschließen oder Innovationen abzusichern,
- klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren,
- Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode.