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Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen wohlfahrtsverbandsunabhängiger Träger

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Organisation oder Einzelperson keinem Wohlfahrtsverband angehören und allgemeine soziale Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als wohlfahrtsverbandsunabhängige Organisation oder Einzelperson bei der Durchführung allgemeiner sozialer Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit folgenden Projekten:

  • Erarbeitung von Konzepten und Materialien zur gezielten Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit besonderen Problemlagen,
  • Aus- und Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation,
  • Beratung und fachliche Begleitung,
  • Erfahrungsaustausch,
  • Betreuungs-, Hilfs- und Begegnungsangebote für Menschen mit besonderen Problemlagen,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wohlfahrtsverbandsunabhängige Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Schleswig-Holstein sowie Kommunen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu fördernde Maßnahme muss sich an mindestens eine der folgenden Zielgruppen wenden:
    • Kinder und Jugendliche,
    • Menschen mit Behinderung,
    • Seniorinnen und Senioren,
    • Menschen mit sonstigen besonderen Problemlagen.
  • Sie dürfen keine andere Förderung erhalten und müssen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben beteiligen.
  • Sie setzen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, wie zum Beispiel Spenden und Teilnehmerbeiträge, als Deckungsmittel ein.
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04 November 2023