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Förderung internationaler Sportkontakte

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Mecklenburg-Vorpommern
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie Sportkontakte ins Ausland knüpfen und ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei sportorientierten Maßnahmen mit Begegnungscharakter im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung vor allem für Austauschprogramme für junge Sportlerinnen und Sportler und für Maßnahmen innerhalb von Europa.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt ab von Umfang und Art Ihrer Maßnahme, beträgt jedoch maximal EUR 7.700 je Sportbegegnung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst richten Sie Ihren Antrag formlos als Informationsantrag bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Nachdem Ihre Förderwürdigkeit bestätigt wurde, reichen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, Stadt- und Kreissportbünde sowie Sportvereine, die Mitglieder des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern sind. Außerdem sind Sie als nicht dem Landessportbund angehöriger Verein oder Verband antragsberechtigt, wenn Sie rechtsfähig und gemeinnützig sind, satzungsgemäß Sport treiben und Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Neben der sportlichen Begegnung muss die Bereitschaft zur Pflege von dauerhaften, partnerschaftlichen Sportbeziehungen durch mehrtägiges Zusammensein erkennbar sein.
  • Beachten Sie, dass die Maßnahme nicht touristisch orientiert sein darf.
  • Sie beziehungsweise die Teilnehmenden der Maßnahme müssen einen Eigenanteil von insgesamt 40 Prozent an den Gesamtausgaben leisten.

Folgende Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Maßnahmen des Hochleistungssportes, Begegnungen im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften und von Europapokalwettbewerben,
  • Vorhaben in Disziplinen, die nicht dem Deutschen Sportbund angegliedert sind oder die nicht allgemein als Sportart anerkannt sind,
  • von Reisebüros und anderen gewerblichen Veranstaltern organisierte Maßnahmen oder Pauschalreisen,
  • Maßnahmen des professionellen Sportes.
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30 August 2023