Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie als Stadt- oder Landkreis Deutsch-Sprachkurse für geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund durchführen, Sprachcafés oder sprachkursbegleitendes Coaching anbieten oder Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Teilnahme von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Kursen zum Spracherwerb oder zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung sowie der Sprachmittlung.
Als Stadt- oder Landkreis bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Alphabetisierungskurse, Grund- und Aufbaukurse bis zum Sprachniveau C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) als sogenannte Regelformate,
- spezifische Kursformate, die besonderen Teilnahmeeinschränkungen (familiäre Verpflichtungen, bestehendes oder bevorstehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, selbstständige Erwerbstätigkeit) durch besondere Angebote (Teilzeitkurse, Intensivkurse, reduzierte Mindestteilnehmerzahlen, berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten) Rechnung tragen,
- zertifizierte Abschlusstests und Einstufungstests für Intensivsprachkurse,
- niedrigschwellige Sprachangebote (zum Beispiel Sprachcafé, Frauensprachtreff), sprachkursbegleitendes Coaching und Zusatzqualifikation von und Fortbildung für Lehrende sowie
- Sprachmittlung, zum Beispiel Qualifizierung eines ehrenamtlichen Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern und Schulung von Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmitllern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Antragszeitraum wird durch einen Aufruf per E-Mail an die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise festgelegt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Stadt- und Landkreise, die mit freien Trägern wie Verbänden, Vereinen, Stiftungen und juristischen Personen zusammenarbeiten können.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- In Ihren Maßnahmen oder Projekten dürfen Sie keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte verbreiten.
- Bei Sprachkursen sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die von Ihnen angebotenen Sprachkurse richten sich insbesondere an Geflüchtete und an andere Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache erlernen oder ihre bestehenden deutschen Sprachkenntnisse verbessern wollen und keinen oder noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben.
- Als Antragsteller müssen Sie vorhandene oder neu eingerichtete Netzwerke zur Steuerung der Sprachförderung nutzen. Die Netzwerke ermitteln den vor Ort bestehenden Bedarf an Sprachförderung sowie die unterschiedlichen Angebote für Sprachfördermaßnahmen und entwickeln gegebenenfalls passende Sprachkursformate mit dem Ziel eines aufeinander aufbauenden Sprachkurskonzepts.
- Die Kursträger müssen nach den Standards wie Kursformate und Qualifikation der Lehrkräfte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten und die jeweiligen Anforderungen an Regelformate und spezifische Kursformate erfüllen.
- Sie bieten niedrigschwellige Sprachangebote normalerweise an 2 Tagen in der Woche mit mindestens je 2 Unterrichtseinheiten für den Zeitraum von einem Jahr, mindestens aber für 6 Monate an.
- Sprachkursbegleitendes Coaching findet normalerweise mit 3 Unterrichtseinheiten pro Woche für eine Kleingruppe von 4 bis 6 Teilnehmenden statt.
- Als Antragsteller übernehmen Sie die gesamte Organisation des Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern einschließlich der Auswahlgespräche mit den Interessentinnen und Interessenten und der Vermittlung der Einsätze.