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Digitalisierung der Schulen (RL DigitalPakt NRW)

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Nordrhein-Westfalen
Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Schulträger in die Digitalisierung der Schulen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen sowie regionale Investitionsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die IT-Grundstruktur,
  • digitale Arbeitsgeräte,
  • schulgebundene mobile Endgeräte,
  • regionale Maßnahmen, wenn sie von den Schulen unmittelbar nutzbar sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent.

Die Höhe der Förderung ist für jede Einrichtung im Schulträgerbudget konkret festgelegt.

Der Eigenanteil kann bei kommunalen Schulträgern auch aus der Schulpauschale/Bildungspauschale und bei Ersatzschulen aus Zuschüssen zur Förderung der digitalen Infrastruktur nach § 7b der Ersatzschulfinanzierungsverordnung finanziert werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online über das Förderportal an die zuständige Bezirksregierung. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Träger von genehmigten Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen, (Kinder-)Krankenpflegeschulen und Pflegeschulen sowie von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die digitalen Infrastrukturen sind grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme.
  • Führen Sie investive Begleitmaßnahmen durch, muss ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen (zum Beispiel projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen) bestehen.
  • Bei Antragstellung müssen Sie ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorlegen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beachten.

Sie erhalten keine Förderung für

  • laufende Ausgaben der Verwaltung,
  • Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen.
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04 November 2023