Billigkeitsrichtlinie Energiekostenentlastung Tierheime
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Tierheim oder ähnliche Einrichtung als Folge gestiegener Kosten für Energie in wirtschaftliche Not geraten sind oder zu geraten drohen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Tierheim oder tierheimähnliche Einrichtung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gestiegener Energiekosten infolge des Kriegs in der Ukraine.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig Ihrer Größe und Kapazität und beträgt einmalig für
- kleine Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 20 aktuell untergebrachte Tiere) EUR 5.000,
- mittlere Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 60 aktuell untergebrachte Tiere) EUR 10.000,
- große Tierheime oder Einrichtungen (bis zu 100 aktuell untergebrachte Tiere) EUR 15.000,
- sehr große Tierheime oder Einrichtungen (mehr als 100 aktuell untergebrachte Tiere) EUR 25.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail oder postalisch an die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 30.11.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, die mit einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ausgestattet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- die von der zuständigen Behörde ausgestellte Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes vorlegen, die bei Antragstellung und -bewilligung noch gültig sein muss,
- eine Kopie des Grundrisses der zu Ihrer Einrichtung gehörenden Gebäude mit Angabe der Quadratmeter und Angaben der Raumnutzung sowie Angaben zu Ihrem Tierbestand (aktuelle Kopie des Bestandsbuches zum Zeitpunkt der Antragstellung) vorlegen und
- durch Jahresabrechnungen zu Strom- und Heizkosten für das Jahr 2021 sowie die jeweiligen Monatsabrechnungen der letzten 3 vollen Monate vor Antragstellung nachweisen, dass Ihre Energiekosten im Vergleich zum Jahr 2021 erheblich gestiegen sind (mindestens ein Anstieg in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Energiekosten).