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Förderung von schleswig-holsteinischen Projekten im Ostsee- und Nordseeraum (INTERREG, STRING und Ostseekooperationsrichtlinie)

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Community Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Kooperationsvorhaben im Nord- und Ostseeraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Entwicklung und Umsetzung der ostsee- und nordseepolitischen Vorgaben der Landesregierung dienen.

Sie erhalten die Förderung vor allem in folgenden Kooperationsbereichen:

  • Beteiligung von schleswig-holsteinischen Akteuren an den beiden Interreg B Ostsee- und Nordseeprogrammen und am Interreg EUROPE-Programm,
  • Umsetzung der Ziele der politischen Kooperation „STRING“,
  • Erhalt und Pflege der im Ostseeraum bestehenden regionalen Partnerschaften des Landes mit Partnern in den Ländern Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden, Polen, den Baltischen Staaten und den Niederlanden sowie der Region Kaliningrad/Nordwestrussland,
  • Durchführung von Projekten im Rahmen der Ostseestrategie der Europäischen Union.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.

Sie müssen grundsätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Bei Projekten mit einem Zuschussbedarf von weniger als EUR 1.000 ist eine Förderung ausgeschlossen.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten,
  • Stiftungen,
  • rechtsfähige Vereine und
  • Verbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
  • Bestehen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes oder anderer öffentlicher Zuwendungsgeber, so müssen Sie diese vorrangig in Anspruch nehmen.
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04 November 2023