Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region.
Sie erhalten die Förderung für
- Personalkosten,
- Reisekosten,
- Kosten für Informationstechnik,
- projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt
im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000.
Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten
- bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr,
- bis zu 75 Prozent im 3. Jahr,
- bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eine Förderung erhalten Sie für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung über die ganze Projektlaufzeit sichern.
- Sie erhalten keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren.