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Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Nordrhein-Westfalen
Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien,
  • Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen,
  • Forschungsinfrastrukturen,
  • Innovationscluster,
  • Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für

  • Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 40 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 20 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • experimentelle Entwicklung bis zu 60 Prozent, maximal EUR 15 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 7,5 Millionen pro Studie,
  • Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 7,5 Millionen pro Innovationscluster,
  • Innovationsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 100 Prozent,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 7,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Forschungsinfrastrukturen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 20 Millionen pro Infrastruktur,

der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000, im Falle einer De-minimis-Förderung bei EUR 10.000.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme.

Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
  • Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen.
  • Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.

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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023