Förderung der lokalen Nahverkehrsplanung
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Kurztext
Wenn Sie externe Dienstleistende zur Erstellung lokaler Nahverkehrspläne heranziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), um die Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, des Nahverkehrsgesetzes sowie des in der Erstellung befindlichen Landesnahverkehrsplans ausreichend zu bedienen.
Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung der entsprechenden Inhalte in den lokalen Nahverkehrsplänen, zu der Sie normalerweise ergänzend externe Planungsbüros heranziehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (einmaliger Jahresbetrag).
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 1,27 pro Einwohnerin und Einwohner, mindestens jedoch EUR 127.011,72. Dabei ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zum Stichtag 31.12. des Vorjahres relevant.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formlos bis spätestens zum 30.11 eines Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit amtlich gemeldetem Hauptwohnsitz in Ihrem Gebiet nachweisen.