|GRANTWAY
EN

Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
Rolling deadline
-
-
-
For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Mecklenburg-Vorpommern
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bei Maßnahmen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft.

Sie können eine Förderung für diese Vorhaben erhalten:

  • nachhaltige Entwicklung der Fischerei,
  • nachhaltige Entwicklung der Aquakultur (Innovation, produktive Investitionen in der Aquakultur, Förderung von Humankapital und sozialem Dialog, Tiergesundheit und Tierschutz in Aquakulturanlagen),
  • nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten (Unterstützung für die lokale Entwicklung, Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien, Kooperationsmaßnahmen),
  • Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung (Produktions- und Vermarktungspläne, Vermarktungsmaßnahmen, Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen),
  • begleitende Maßnahmen für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) in geteilter Mittelverwaltung,
  • technische Hilfe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben.

Sie müssen pro Vorhaben mindestens EUR 5.000 zuwendungsfähige Ausgaben haben, bei Vorhaben zur Wiederauffüllung des Bestandes des europäischen Aals, zur Säuberung der Meere von Abfällen und bei begleitenden Maßnahmen für die gemeinsame Fischereipolitik sind es mindestens EUR 500,00 und bei Vorhaben zum Ausgleich von Schäden an Fängen, die von geschützten Säugetieren verursacht werden, mindestens EUR 300,00 pro Vorhaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechtes,
  • eingetragene Angelvereine und Zusammenschlüsse von eingetragenen Angelvereinen,
  • gemeinnützige Vereine,
  • Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen oder Eignerinnen und Eigner von Fahrzeugen der Binnenfischerei,
  • Binnenfischerinnen, Binnenfischer, Küstenfischerinnen und Küstenfischer sowie deren Zusammenschlüsse,
  • anerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen,
  • wissenschaftliche oder technische Stellen,
  • das Land und kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts oder privaten Rechtes, an denen ausschließlich die öffentliche Hand beteiligt ist,
  • Unternehmen der Aquakultur sowie
  • Unternehmen der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein.
  • Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen für die einzelnen Bereiche.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023