Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Kurztext
Wenn Sie Beratungsangebote zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt spezifische Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund als Teil der Integrations- und Teilhabestruktur in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Gefördert werden gezielte Hilfen in den Handlungsfeldern Sprache, Ausbildung und Beruf sowie Beratung in folgenden Beratungsformen:
- Erstberatung,
- Integrationsbegleitung,
- punktuelle Beratung,
- Gruppenberatung,
- digitale Beratung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2023 höchstens EUR 69.600 pro Vollzeitstelle.
Pro Vollzeitstelle werden maximal EUR 20.000 für die notwendigen Sachausgaben, Personalgemeinkosten und Verwaltungsausgaben sowie EUR 5.000 für die Sprach- und Kulturmittlung/Dolmetscherinnen und Dolmetscher anerkannt.
Ihr Eigenanteil oder der Anteil Dritter soll mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und per E-Mail bis zum 1.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Darüber hinaus müssen Sie auch die Koordinierungsstelle im jeweiligen Kreis beziehungsweise in der jeweiligen kreisfreien Stadt informieren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein und ihre Mitgliedsorganisationen,
- Migrantenorganisation,
- Kommunen sowie
- sonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe der Migrationsberatung sind grundsätzlich Zugewanderte ab 27 Jahren.
- Sie führen die Maßnahmen in Schleswig-Holstein durch. Ihre Adressatinnen und Adressaten haben ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
- Sie legen ein Arbeitskonzept vor und stimmen Ihr Angebot mit dem Kreis/der kreisfreien Stadt ab.
- Das eingesetzte Personal ist entsprechend qualifiziert.
- Die Beratungsstelle hat einen festen Sitz und Wirkungskreis.