Härtefallfonds Energie Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Kurztext
Wenn Sie als Sportverein oder Sportverband infolge steigender Energiepreise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Sportverein oder Sportverband mit Finanzmitteln (Härtefallhilfe), wenn Sie aufgrund steigender Energiekosten in eine finanzielle Notlage (Liquiditätsengpass) geraten sind.
Sie bekommen die Härtefallhilfe für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 30.4.2023 (Heizperiode 2022/2023).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Härtefallhilfe).
Die Höhe der Förderung errechnet sich aus der Differenz der Gesamtenergiekosten der Heizperiode 2019 und der Heizperiode 2022/2023. Dabei werden 80 Prozent der nachgewiesenen Energiekosten für Strom, Gas, Öl oder Holz für Ihre Sportstätte in der Heizperiode 2019 (7 Monate des Jahresverbrauchs 2019) zugrunde gelegt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich per Post oder per E-Mail an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Sie können 1 Antrag für den gesamten Zeitraum oder 2 Anträge für jeweils 3 bis 4 Monate zu stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.7.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und -verbände in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre wirtschaftliche Notlage (Liquiditätsengpass) durch die Energiepreiserhöhung im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 30.4.2023 (Heizperiode 2022/2023) entstanden ist.
- Sie müssen Anstrengungen zur Einsparung von Energie unternommen haben.
- Sie legen bei Antragstellung Nachweise über die Energieverbrauchsmengen (Strom, Gas, Öl, Holz) und die Energiekosten vor.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Liquiditätsengpässe, die unabhängig von der Energiepreiserhöhung bestehen und vor allem bereits vor dem 24.2.2022 bestanden haben.