Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Sprachförderung und Erstorientierung für erwachsene Zugewanderte anbieten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Finanzierung von integrationsrelevanten Maßnahmen, die zugewanderten Erwachsenen erste Sprachkenntnisse vermitteln, gesellschaftliche Orientierung und Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Angelegenheiten bieten.
Sie erhalten die Förderung für
- Honorare für Kursleitung und Projektkoordination,
- Lehr- und Lernmittel, Einstufungsgespräche und standardisierte Prüfungen,
- Fahrtkosten und kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung für Kursteilnehmende,
- direkte und indirekte Projekt- und Sachkosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens in schriftlicher und digitaler Form an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind zugelassene Träger von Integrations- oder Erstorientierungskursen in Schleswig-Holstein, in der Integrationsarbeit tätige Institutionen, Vereine, Verbände und Bildungsträger sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme vollständig in Schleswig-Holstein durchführen.
- Sie dürfen keine Teilnahmebeiträge erheben.
- Ihre Einrichtung und die Kursleitung müssen Erfahrung in der Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen und interkulturelle Kompetenz nachweisen können.
- Die angebotenen Kurse müssen bestimmte themenspezifische Anforderungen zu Teilnehmendenzahlen, Zielgruppen, Unterrichtsumfang und zu Qualifizierungsstufen gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) erfüllen.
- Zu Beginn der Maßnahme müssen Sie den Sprachstand der Teilnehmenden in geeigneter Weise feststellen und der Erfolg des Sprachkurses am Ende durch eine Prüfung kontrollieren lassen.
- Mittel der EU, des Bundes, der Kommunen sowie anderer öffentlicher Stellen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.