Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Kurztext
Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für den Katastrophenschutz, der auf Abwehr folgender Ereignisse zielt:
- schwere nukleare, biologische und chemische Unglücksfälle, Epidemien und Tierseuchen,
- schwere Unwetter, Überschwemmungen, Hochwasser an der Ostsee und Sturmfluten an der Nordsee,
- schwere Unglücksfälle und Havarien mit einem Massenanfall von betroffenen Menschen, insbesondere verletzter, erkrankter und traumatisierter Personen,
- schwere Beeinträchtigung der Umwelt und Flächenbrände,
- schwere Störungen kritischer Infrastrukturen.
Gefördert werden bei öffentlichen Trägern des Katastrophenschutzes:
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
- Unterhaltung der Fahrzeuge,
- Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen sowie
- investive Maßnahmen.
Bei privaten Trägern werden insbesondere Verwaltungsausgaben und Hilfszüge von Landesverbänden bestimmter Hilfsorganisationen gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme 50 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die Förderung von Hilfsorganisationen legt die Bewilligungsbehörde einen Verteilungsschlüssel fest.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Als privater Träger des Katastrophenschutzes stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 30.4. des laufenden Jahres. Als öffentlicher Träger stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 30.6. des laufenden Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind öffentliche Träger des Katastrophenschutzes:
- Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein und
- die Gemeinde Helgoland
sowie Hilfsorganisationen auf Landesebene als private Träger des Katastrophenschutzes:
- der Arbeiter-Samariterbund,
- das Deutsche Rote Kreuz,
- die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,
- die Johanniter Unfall-Hilfe,
- der Malteser Hilfsdienst und
- sonstige Hilfsorganisationen, deren Anerkennung durch die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde erfolgt ist.
Zur Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne eingehalten werden.
Sie müssen für die Förderung von Beschaffungsmaßnahmen vor Maßnahmebeginn einen Finanzierungsplan vorlegen.
Als Hilfsorganisation müssen Sie wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereitstellen.
Ihre Hilfszüge müssen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes beteiligen.