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Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Arts, Culture and Heritage Community Development Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare
Research, Development and Innovation Social Sciences
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Volltext

Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
  • Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
  • Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).

Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.

Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.

Ihren Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise bei der Freien und Hansestadt Hamburg – Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – stellen. Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn,
  • Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit in den genannten Kreisen,
  • die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, die Freie und Hansestadt Hamburg,
  • der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss zur Umsetzung der strategischen Ziele der MRH, die im jeweils gültigen vom Regionsrat beschlossenen Strategischen Handlungsrahmen der MRH definiert sind, beitragen.
  • Wenn Sie ein Kooperationsprojekt mit weiteren Beteiligten planen, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, in der Sie eine Antragsberechtigte/einen Antragsberechtigten bestimmen, die oder der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
  • Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände von 5 Jahren beachten.
  • Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Ausgenommen davon ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.
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04 November 2023