Breitbandförderung
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Kurztext
Wenn Sie ein kommunales Vorhaben zur Versorgung ländlicher Räume Baden-Württembergs mit Breitbandanschlüssen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kommunale Vorhaben zur bedarfsgerechten, flächendeckenden und erschwinglichen Versorgung von ländlichen Räumen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
- Aufbau von leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen NGA-Netzen (Next Generation Access Netz) im weißen NGA-Fleck,
- Aufrüstung von NGA-Netzen (Hochgeschwindigkeitsnetze) zur Versorgung des Ausbaugebiets mit mindestens 50 Mbit/s,
- Aufbau von glasfaserbasierten überörtlichen Backbone-Netzen,
- einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber beim aktiven Betrieb von NGA-Netzen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen) im weißen NGA-Fleck,
- Planungskosten von NGA-Netzen,
- Modellprojekte,
- Förderung interkommunaler Zusammenarbeit,
- Vorhaben im grauen NGA-Fleck,
- Pachtkosten für Anmietung von Kabelschutzrohren oder Glasfaserkabeln sowie
- Maßnahmen im Bereich von Allgemeinbildenden Schulen, Beruflichen Schulen und Volkshochschulen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Raumkategorie nach dem Landesentwicklungsplan (Gebietskulisse).
Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 1,5 Millionen je Einzelvorhaben.
Ihren Antrag senden Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Gefördert werden normalerweise Vorhaben im ländlichen Raum im engeren Sinn, in Verdichtungsbereichen im ländlichen Raum sowie in Randzonen um die Verdichtungsräume.
- Bei Gewerbegebieten muss eine symmetrische Datenübertragungsrate (Up- und Downloads) von mindestens 50 Mbit/s und bei Privathaushalten eine asymmetrische Datenrate (Downloads) von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden.
- Sie müssen nachweisen, dass der Breitbandausbau in dem geplanten Versorgungsgebiet innerhalb der nächsten3 Jahre nicht von einem privatwirtschaftlichen Telekommunikationsanbieter ohne Leistung der Gemeinde erbracht wird.
- Die Erstüberlassung an einen Netzbetreiber soll in der Regel mindestens 7 Jahre betragen
- Die Zweckbindungsfrist für die errichtete Infrastruktur beträgt 15 Jahre.