Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Verhinderung von Kriminalität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Präventionsprojekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen. Außerdem wird die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte (KPR) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 1.000.
Als kommunaler Präventionsrat müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.9. für das folgende Jahr an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern richten. Geht es um die Förderung von Projekten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10 für das folgende Jahr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Wenn es um die Förderung eines kommunalen Präventionsrates geht, müssen vor allem die folgenden Mindeststandards erfüllt werden:
- festes Gremium aus Mitgliedern staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen, das mindestens 2 Tagungen jährlich durchführt und eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner zur Koordination sowie zur Bewirtschaftung der finanziellen Mittel hat,
- gesondertes Konto,
- ausschließliche Verwendung der finanziellen Mittel für die Kriminalprävention.
- Führen Sie ein Projekt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder zum Thema „Sport statt Gewalt“ durch, müssen Sie die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer nachweisen.