Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie – StadtentwFöRL M-V)
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) infrastrukturelle Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung.
Sie erhalten die Förderung für
- städtebauliche Projekte zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung des kulturellen Erbes,
- städtebauliche Projekte zur Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung und Grünvernetzung,
- umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte (ausgenommen Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs) sowie
- Projekte zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barrierefreiheit, ausgenommen Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept auf Grundlage eines Konzeptaufrufs beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung ein.
Wenn Ihr Antrag positiv bewertet worden ist, müssen Sie ihn normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind als Ober- oder Mittelzentren benannte Gemeinden sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ein positiv bewertetes aktuelles integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorlegen.
- Sie müssen für die Förderung von historischen baulichen Anlagen und von Objekten mit Nutzungsdefiziten ein nachvollziehbares und finanziell tragfähiges Nutzungs- oder Nachnutzungskonzept vorlegen.
- Wenn Sie Maßnahmen an Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten beziehungsweise Sportplätzen planen, sind Stellungnahmen der jeweils zuständigen Träger oder Ministerien nötig.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes und die Finanzierung der Folgekosten sichern.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für Gebäude sowie von 7 Jahren für sonstige Vorhaben beachten.