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Kooperationen im Naturschutz

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich und anderen bei der Umsetzung des zusammenhängenden ökologischen Netzes NATURA 2000.

Sie erhalten die Förderung für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und Umsetzungsbegleitung im Rahmen des Gebietsmanagements.

Gefördert werden vor allem

  • die gebietsspezifische Erarbeitung von Konzepten (gegebenenfalls in Verbindung mit den sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Erfordernissen),
  • die Abstimmung beziehungsweise Kooperation der Projektumsetzung mit allen relevanten Fachbehörden/Facheinrichtungen und Interessengruppen,
  • die Umsetzung und Koordinierung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen (Flächensicherung/Entwicklungs- und Begleitmaßnahmen, Flächenmanagement),
  • die Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung sowie
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.

Außerdem können Sie die Förderung für Personalkosten, Miete und gegebenenfalls Ausgaben für eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 5 Jahren beantragen und auch Folgeanträge stellen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben und damit Projektträger sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion bereit sein.
  • Weiterhin müssen Sie die Umsetzung des Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben.
  • Die Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen des Gebietsmanagements muss mit den bereits vorhandenen oder beabsichtigten Strukturen abgestimmt werden.
  • Sie müssen sich außerdem mit den vorhandenen Institutionen vernetzen und koordinieren. Diesen Abstimmungsprozess müssen Sie dokumentieren.
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04 November 2023