Förderung von langfristiger Pacht oder Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Kurztext
Wenn Sie in Schleswig-Holstein als Kommune, Verein oder öffentliche Einrichtung Grundstücke erwerben oder pachten und diese im Sinne des Naturschutzes nutzen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim Erwerb von Grundstücken, beim Erwerb von Rechten an Grundstücken und bei der langfristigen Pacht von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes.
Sie erhalten die Förderung für Flächen in den folgenden Gebietskulissen:
- Biotopverbund/Biotopvernetzung (§ 21 BNatSchG),
- Netz Natura 2000 mit Kohärenzgebieten,
- Artenhilfsprogramm,
- Moorschutzprogramm,
- sonstige Gebiete mit hohem Naturwert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von Ihrem erkennbaren Eigeninteresse und Ihrer Leistungsfähigkeit ab.
Sie reichen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung des öffentlichen oder privaten Rechts oder als gemeinnütziger Verein oder Verband.
Sie müssen sich das fachliche Erfordernis sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben durch die obere Naturschutzbehörde bestätigen lassen.
Die langfristige Pacht muss 20 bis 30 Jahre betragen.
Bei bebauten Grundstücken müssen Sie darauf achten, dass die Nutzung der Gebäude unmittelbar für den Naturschutz oder die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts besonders geeignet ist oder der Gebäudebestand gegenüber dem Grund und Boden von untergeordneter Bedeutung ist.
Mit Ihrem Antrag müssen Sie flurstücksgenau darstellen, welche Flächen in welcher Form und in welchem Umfang für Naturschutzzwecke gesichert werden sollen. Außerdem müssen Sie ebenso darstellen, welche Lage, Größe und welchen ökologischen Wert die Flächen besitzen, sowie die Art und den Umfang der bisherigen Nutzung.
Sie müssen die beabsichtigte Entwicklung der Fläche auch im Falle von Eigentumsänderungen sicherstellen.
Die mit der Zuwendung sichergestellte Fläche müssen Sie im Rahmen der festgelegten Vereinbarungen nutzen, pflegen und erhalten. Pachtverträge, die bei einem Grunderwerb bestehen bleiben, müssen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt an das Nutzungskonzept anpassen.