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Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie für substanzerhaltende Sa

Ministerium für Bildung und Kultur

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Saarland
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Träger in zusätzliche Betreuungsplätze in Ihrer Kindertageseinrichtung beziehungsweise in der Kindertagespflege oder in die Sanierung Ihrer Kindertageseinrichtung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Träger bei Ihren Investitionen in den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze wie Ersatzneubauten, Neubauten, Ausbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Erwerb eines Gebäudes,
  • notwendige substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel der Gebäudehülle wie Dach, Fassade, Fenster, Außentüren oder Maßnahmen des Brandschutzes und der Unfall-/Gesundheitsprävention,
  • Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 4.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen.

Ausstattungsinvestitionen können nur von Personen beantragt werden, die im Besitz einer mindestens noch 3 Jahre gültigen Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Förderkriterium der Zusätzlichkeit erfüllen Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
  • Sie müssen Ihre Maßnahmen zwischen dem 1.1.2019 und 31.12.2023 umsetzen.
  • Ihr Investitionsvorhaben muss in der zwischen den Jugendhilfeträgern und dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmten Entwicklungsplanung enthalten sein.
  • Ihre Ausstattungsinvestitionen müssen der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagespflege dienen.
  • Sie halten im Bereich der Kindertageseinrichtungen die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen ein.
  • Sie stellen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicher.
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04 November 2023