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Freiwilliges Soziales Jahr an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL FSJ-Schule)

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie mit dem Angebot eines Freiwilligen Sozialen Jahres an Schulen die Bildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg.

Die Einsatzstellen sollen vor allem an allgemein bildenden Schulen

  • mit Gemeinsamem Lernen,
  • mit einem hohen Anteil an einzugliedernden Schülerinnen und Schülern,
  • mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit motorischen Defiziten,
  • mit einem Ganztagsangebot,
  • im weiteren Metropolenraum sowie
  • an Schulzentren

und an Förderschulen liegen.

Die Wochenarbeitszeit der Freiwilligen entspricht normalerweise dem Umfang einer Vollzeitstelle. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Teilzeittätigkeit mit mindestens 20 Stunden möglich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe von EUR 550,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Teilnahmemonat. Darüber hinaus gehende Kosten müssen Sie durch Mittel aus der Bundesförderung und Ihren Eigenanteil decken.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis zum 31.3. für das folgende Schuljahr ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassenen Träger und die in Brandenburg anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die Einsatzplätze müssen in Brandenburg liegen.

Als Träger sollen Sie eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen an Schulen sowie eine ausgewogene regionale Verteilung der Einsatzstellen gewährleisten.

Sie sollen den Jugendfreiwilligendienstleistenden lernzielorientierte berufspraktische Tätigkeiten anbieten, bei denen sie fachlich qualifiziert angeleitet werden und ihnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Eigeninitiative zugestanden wird.

Sie stellen sicher, dass die teilnehmenden Freiwilligen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden müssen Sie im selben Durchführungszeitraum eine Förderung aus dem Bundesprogramm zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste erhalten.

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04 November 2023